1. Geltung der AGB
3U TELECOM GmbH (3U), Frauenbergstr. 31-33, 35039 Marburg, erbringt für ihre Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen als Verbindungsnetzbetreiber. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn 3U ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Änderung der AGB
3U wird den Kunden über Änderungen der AGB sowie Preislisten im Call-by-Call Verfahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unterrichten, d.h. durch Veröffentlichung der Änderungen im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sowie Bereithalten der Änderungen in den Geschäftsräumen der 3U. Soweit Änderungen mit dem Kunden bei Serviceleistungen im registrierten Bereich (Preselection) unmittelbar zu vereinbaren sind, wird 3U den Kunden über diese schriftlich unterrichten. Soweit Änderungen betroffen sind, durch die wesentliche Bestimmungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Leistungsumfang sowie Vertragslaufzeit) nicht berührt werden, gelten diese mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt, es sei denn, der Kunde kündigt das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich. Auf die Folge der nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung wird 3U in der Änderungsmitteilung hinweisen.
3. Zustandekommen des Vertrages, Prüfung der Kreditwürdigkeit
3.1 3U bietet Telekommunikationsdienstleistungen im Wege der Nutzung von Gespräch zu Gespräch durch Einwahl einer Verbindungsnetzkennziffer oder im Wege des Call Through (im Folgenden “Call-by-Call“) sowie durch dauerhafte Voreinstellung des Telefonanschlusses des Kunden auf das Netz der 3U oder eines anderen im Auftragsformular bezeichneten Verbindungsnetzbetreibers (Preselection) an. Im Fall des 3U Call-by-Call Services kommt das Vertragsverhältnis zwischen 3U und dem Anschlussinhaber durch Einwahl der die Verbindung über das 3U Netz herstellenden Vor-Vorwahl und Zustandekommen der jeweiligen Verbindung zustande. Das Vertragsverhältnis ist im 3U Call-by-Call Service auf die Dauer der eingeleiteten Verbindung beschränkt. Im 3U Preselection Service kommt der Vertrag mit Beauftragung des Kunden und Annahmeerklärung der 3U zustande. Die Annahmeerklärung der 3U kann schriftlich oder stillschweigend durch Erbringen der beauftragten Telekommunikationsdienstleistung nach Voreinstellung des Kundenanschlusses auf das Netz der 3U erfolgen.
3.2 3U behält sich vor, die Annahme eines Kundenantrages abzulehnen; dies gilt insbesondere, wenn der Kunde sein Einverständnis mit einer von 3U durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt, widerruft, die Auskunft negativ ausfällt oder der Kunde mit den Verpflichtungen aus anderen bestehenden oder früheren Vertragsverhältnissen mit 3U im Rückstand ist.
4. 3U Dienstleistung
4.1 Die von 3U vermittelten Telekommunikationsverbindungen werden von 3U im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt.
4.2 Zeitweilige Störungen der 3U Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von 3U (z.B. Verbesserungen des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des 3U Telekommunikationsnetzes erforderlich sind, ergeben. 3U wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
4.3 Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für Störungen im Bereich der Fernmeldeanlagen der Telekom Deutschland GmbH und anderer Interconnect-Partner, die von 3U zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.
5. Pauschalpreisige Preselection-Tarife (Flat)
5.1 3U bietet ihre Telekommunikationsdienstleistungen in pauschalpreisigen Preselection-Tarifen (Flat) zur verkehrs- und marktüblichen Nutzung ausschließlich für Privatkunden an. Der Kunde versichert, dass er die Dienstleistungen der 3U nicht über ein solches Maß hinaus in Anspruch nehmen wird. Eine Nutzung von pauschalpreisigen Preselection-Tarifen (Flat) zu gewerblichen Zwecken und/oder eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte ist untersagt.
5.2 Sofern der Kunde gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstößt, wird 3U den Kunden schriftlich unterrichten. Hält der Kunde die nicht vertragsgemäße Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen der 3U aufrecht oder verstößt er wiederholt gegen diese Bestimmung, ist 3U berechtigt, den Kundenanschluss für die Nutzung der Dienstleistungen in den pauschalpreisigen Preselection-Tarifen (Flat) zu sperren und/oder das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Sofern 3U den Kundenanschluss für die pauschalpreisigen Preselection-Tarife (Flat) sperrt, wird 3U den Kunden auf den 3U Preselection-Standard-Tarif umstellen. 3U wird den Kunden über die Tarifänderung vorab schriftlich unterrichten. 3U ist ferner berechtigt, dem Kunden die Kosten der vertragswidrigen Nutzung nach Maßgabe der Minutenpreise des 3U Preselection-Standard-Tarifs in Rechnung zu stellen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste der 3U alle geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie die Anweisungen der 3U zu beachten. Im 3U Preselection Service verpflichtet sich der Kunde insbesondere, jede Änderung seines Namens, seines Wohnsitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Kontoverbindung oder sonstiger Angaben, die Gegenstand der Vertragsbeziehung mit 3U sind, mitzuteilen. Gleiches gilt bei Geschäftskunden für die Änderung der Firma, der Rechtsform, des Geschäftssitzes, der Rechnungsanschrift, der Rufnummer, der Kontoverbindung oder sonstiger für die Vertragsbeziehung relevanter Angaben.
6.2 Der Kunde wird 3U unverzüglich über Funktionsstörungen der von Ihm genutzten Telekommunikationsdienste der 3U unterrichten und 3U bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang unterstützen. Stellt sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler der von 3U erbrachten Telekommunikationsdienste beruht, ist 3U berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Aufwand der 3U nachzuweisen.
7. Verbindungspreise/Rechnungsbeträge
7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus den von 3U im Amtsblatt der Bundesnetzagentur bzw. auf der Seite www.01078telecom.de veröffentlichten oder mit dem Kunden individuell vereinbarten Preisen ergeben. Die Mehrwertsteuer wird durch 3U in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe in Ansatz gebracht und auf den Rechnungen ausgewiesen.
7.2 3U wird den Kunden im 3U Preselection Service über Preisänderungen schriftlich unterrichten. Der Kunde ist berechtigt, dass Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung schriftlich zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht bzw. nicht fristgerecht, gelten die Preisänderungen mit dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens als durch den Kunden genehmigt. Auf die Folge der nicht fristgerecht ausgesprochenen Kündigung wird 3U gesondert hinweisen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 3U behält sich das Recht vor, die Rechnungsstellung und das Inkasso durch den jeweils zuständigen Teilnehmernetzbetreiber des Kunden durchführen zu lassen. Die Verbindungsdaten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des Verbindungsentgelts und zur Abrechnung gespeichert und im Falle von Call-by-Call ohne Anmeldung an den Teilnehmernetzbetreiber übermittelt.
8.2 Alle von 3U ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsbeträge werden – sofern mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart – per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Andernfalls muss der Rechnungsbetrag spätestens an dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin einem Bankkonto von 3U gutgeschrieben sein.
8.3 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto der 3U maßgeblich. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 1 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zahlt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) derzeit in Höhe von 5,0 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt 3U vorbehalten. Bei nicht eingelösten Lastschriften werden dem Kunden die angefallenen Bankgebühren und jeweils 5,00 Euro Verwaltungspauschale berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden eingetreten ist.
8.4 Einwendungen gegen die Rechnung von 3U sind innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungsdatum schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als 3U eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.
8.5 Sofern der Kunde mit der Erfüllung einer Zahlungsverpflichtung gegenüber 3U in Verzug gerät (“Verzugseintritt“), werden etwaige durch 3U gestundete Forderungen gegen den Kunden ohne weitere Mahnung der 3U mit Verzugseintritt fällig. Gegen Forderungen von 3U kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von 3U, deren Organen und Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit der 3U sowie ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, haftet 3U auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden, die typischerweise entstehen und die für 3U im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren, höchstens jedoch bis zu dem Betrag von 5.000,00 Euro je Schadensfall. Entstehen dem Kunden Schäden im Zusammenhang mit den Telekommunikationsdienstleistungen der Interconnect-Partner von 3U, haftet 3U jedoch nur in demselben Umfang wie der jeweilige Netzbetreiber, der den Schaden verursacht hat, gegenüber 3U haftet.
Die Haftung für Vermögensschäden ist darüber hinaus gemäß § 44 a TKG je Nutzer sowie gegenüber der Gesamtheit etwaig Geschädigter beschränkt, es sei denn 3U, deren Organen oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz zur Last.
9.2 Die Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz – mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten und/oder arglistiger Täuschung – verjähren in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von dem schädigenden Ereignis an. Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen der 3U Telekommunikationsdienste haftet 3U insoweit nicht, als diese gemäß den Nr. 4.2 und 4.3 nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des Dienstes erforderlich sind.
9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Verbrauchers, sofern diese durch 3U, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurden.
10. Dauer des Kundenverhältnisses, Kündigung
10.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, es sei denn, die Parteien haben davon abweichende Vereinbarungen über Mindestvertragslaufzeiten getroffen.
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der in dem jeweiligen Kundenauftrag vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich zu kündigen. Im Falle einer vereinbarten Vertragsdauer kann das Vertragsverhältnis mit der vereinbarten Kündigungsfrist nur zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt werden, eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
10.2 Haben die Parteien keine abweichenden Vereinbarungen getroffen und nimmt der Kunde länger als ein Jahr keine Telekommunikationsdienstleistungen der 3U in Anspruch, so endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die letzte Rechnung an den Kunden gestellt wurde, wenn keine der Parteien vorher kündigt.
10.3 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für 3U liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn a) der Kunde Dienstleistungen der 3U missbräuchlich in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender Tatverdacht besteht, b) gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eingeleitet wird, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, ein solches droht oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird, c) der Kunde wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere für zwei aufeinander folgende Abrechnungszeiträume mit der Zahlung des von 3U in Rechnung gestellten Betrages bzw. eines nicht unerheblichen, d.h. 50 % des Rechnungsbetrages übersteigenden Teiles davon in Verzug gerät oder d) der Kunde nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages sein Einverständnis mit einer von 3U durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt bzw. widerruft oder die Auskunft negativ ausfällt.
10.4 Durch die Kündigung gegenüber 3U wird die dauerhafte Voreinstellung (Pre-Selection) des Kundenanschlusses nicht aufgehoben. Der Kunde ist verpflichtet, die Umstellung auf einen anderen Anbieter bei diesem zu beantragen. Dies gilt auch für eine Rückstellung auf den Teilnehmernetzbetreiber (Telekom Deutschland GmbH). Kommt der Kunde seiner Obliegenheit nicht oder nicht zeitgerecht nach und erbringt 3U oder der im Auftrag der 3U voreingestellte Netzbetreiber gegenüber dem Kunden nach Kündigung der Vertragsbeziehung Telekommunikationsdienstleistungen, ist der Kunde verpflichtet, diese nach Maßgaben der vom voreingestellten Netzbetreiber veröffentlichten Preise für deinen Call-by-Call Service ohne Anmeldung zu vergüten.
11. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
11.1 3U wird zum Zwecke der Erbringung und Optimierung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, sofern das Bundesdatenschutzgesetz sowie telekommunikationsrechtliche Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetz, dies erlauben oder der Kunde in eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung eingewilligt hat. 3U ist berechtigt, personenbezogene Daten nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an verbundene Partnerunternehmen weiterzuleiten, sofern berechtigte Interessen des Kunden dem nicht entgegenstehen.
3U wird Verbindungsdaten des Kunden nach Maßgabe der jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen speichern, es sei denn, der Kunde wünscht eine sofortige Löschung. Sofern Daten auf Verlangen des Kunden unverzüglich gelöscht werden, ist 3U insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung frei.
11.2 3U wahrt das Fernmeldegeheimnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schlichtung
12.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von 3U, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. 3U kann ihre Ansprüche jedoch in jedem Fall bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
12.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen 3U und dem Kunden gilt ausschließlich das inländische Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Ungeachtet der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte ist der Kunde gemäß § 47 a TKG berechtigt, einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur („BNetzA“) zu stellen. Der Antrag ist an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten: Antragsteller, Antragsgegner, Antragsziel, Darstellung, aus der sich die Verletzung von Pflichten durch den Anbieter ergibt, eine alle Tatsachen und Dokumente umfassende Darstellung, auf die das Begehren gestützt wird einschließlich eines Nachweises, aus dem sich der dem Antrag vorausgegangene Versuch einer Einigung ergibt.
12.4 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die 3U TELECOM GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de.
13. Sonstige Bedingungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag nicht übertragen. Ist eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der geschlossene Vertrag eine Lücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2017